Meldepflicht: Nach dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Arzt den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod bei einer Vielzahl von Infektionskrankheiten beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
Meldepflicht
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Meldepflicht: Nach dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Arzt den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod bei einer Vielzahl von Infektionskrankheiten beim zuständigen Gesundheitsamt melden.